Montag, 24. August 2015

Grundrisse und Lösung im Dachgeschoss



Heute haben wir endlich die finalen Grundrisse erhalten und das Problem mit dem Kniestock im Dachgeschoss ist auch gelöst.
Da wir laut Bebauungsplan nur eine Dachtraufenhöhe von vier Metern haben dürfen, konnten wir bei unserem Haus leider nur einem Kniestock von 75cm realisieren.
Daher haben wir uns dazu entschlossen, in allen Räumen im Obergeschoss eine zusätzliche Wand unter der Schräge aufzustellen, sodass wir jetzt überall 1,25m über Fußboden an der Außenwand haben. Um den Höhenunterschied zu überbrücken mussten die Wände um 56cm (44cm + 12,5cm Wandstärke) nach innen gezogen werden. So verlieren wir etwas Grundfläche, die wir allerdings mit einer Hausverbreiterung um 60cm (Sondergenehmigung von allkauf) kompensieren können.

Somit ist unser Haus jetzt nicht mehr 9,36m breit sondern 9,96m. Entlang der Straße hat es eine Länge von 11,16 Metern und so kommen wir auf etwa 164m² berechnete Wochnfläche.

Wichtig war uns außerdem, das wir eine geschlossene Küche haben - so können unsere zwei Katzen nachts aus dem Wohn- und Esszimmer ausgesperrt werden - einen gut strukturierten und nicht allzu kleinen HWR, eine Dusche im Gäste-WC, nicht allzu große Flure (verschenkte Fläche) und eine große bodengleiche Dusche im oberen Badezimmer.

Abschließend haben wir auch gleich ein Carport nach unseren Wünschen eingeplant, da dies Bestandteil der Bauanzeige ist.
Unser Carport soll von der Grundstücksgrenze bis an die Hauswand zur Nebeneingangstür gehen, damit man trockenen Fußes vom Auto ins Haus kommt. Hinten haben wir einen Schuppen, wo im Winter auch mein Motorrad stehen soll, weshalb wir die Tür in Richtung Carport und nicht in Richtung Haus geplant haben. Beim Dach mussten wir uns gemäß Bebauungsplan für ein Pultdach mit mind. 20° Dachneigung entscheiden.

Für einen Eindruck von außen haben wir außerdem noch ein paar 3D-Bilder bekommen.
Der nächste Schritt ist die Erstellung des Bodengutachtens und die Höheneinmessung, wozu allerdings die Höhen der Straßen (wahrscheinlich Anfang September) feststehen müssen.
Anschließend können wir dann die Bauanzeige stellen.